Der Anwalt
Lebenslauf
Ich bin im September 1969 in Berlin geboren und habe von 1988 bis 1993 an der Freien Universität Berlin
Rechtswissenschaft studiert.
Anschließend absolvierte ich von 1995 – 1997 das Referendariat im Kammergerichtsbezirk Berlin mit
Ausbildungsstationen in Potsdam und in Köln.
Bereits während des Studiums erledigte ich in selbständiger Tätigkeit für diverse Anwalts-Notariate in Berlin die
Zuarbeit zwecks Aufarbeitung des DDR-Grundstücks- und Vermögens(un)rechts.
Dabei habe ich unterstützende Tätigkeiten für Immobilien-Investoren bei der rechtlichen Beplanung von
Einfamilienhaus-Grundstücken bis zu Großprojekten mit über 1.000 Wohneinheiten, damals insbesondere bei
der vermögensrechtlichen Rückverfolgung, Grundstücksverwertung und Bauleitplanung, ausgeübt.
Fachgebiete
Seit April 1997 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen – und praktiziere seitdem überwiegend in den Bereichen
des BAU- und MIETRECHTS bzw. in allen Rechtsbereichen “rund um die Immobilie“:
- vom Kauf (bspw. Prüfung der Kaufverträge und der Finanzierungsangebote),
- über den Bau (z.B. Durchsetzung der Baugenehmigung, Prüfung der Bauverträge zur Vermeidung von
Mängeln, hier insbesondere bezogen auf Keller + Dach),
- bis zur Vermietung (bzw. Entmietung) bzw. Verpachtung
- und zum späteren Verkauf bzw. zur Verwertung (z.B. Übertragung in vermögensverwaltende
Gesellschaften, strukturierte Vererbung unter Ausnutzung der Freibeträge, etc.).
Daneben bearbeite ich erfolgreich auch Mandate im Verwaltungsrecht (z.B. im öffentlichen Baurecht)
sowie im Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsrecht.
Ab & an nehme ich auch Mandate im (Wirtschafts-)Strafrecht an.
Ich vertrete Sie an allen Gerichten, republikweit – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes (BGH). Sollte Ihr
Fall 1x nicht zu meinen Kerngebieten “passen“, bestehen fachgebietsübergreifend seit Jahrzehnten
gewachsene Kooperationen zu anderen Kanzleien. Dies gilt auch für den Fall, dass es zu einer Revision zum
BGH kommen sollte; hier bestehen Kooperationen zu zwei am BGH zugelassenen Rechtsanwälten.
Anwalt für Aufklärung
Seit Ausbruch der sog. CORONA-Krise engagiere ich mich gegen den dysfunktionalen Maßnahmenstaat – und für die
Wiederherstellung des Rechtsstaates auf Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
im Sinne des § 92 StGB und den Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.
Seit Herbst 2021 bin ich aus diesem Grund Mitglied in dem Verein der
“ANWÄLTE FÜR AUFKLÄRUNG“:
https://afaev.de/
Insoweit übernehme ich auch Mandate im Versammlungsrecht, begleite Normenkontrollklagen gegen
CORONA-Verordnungen und leiste Unterstützung in familienrechtlichen Verfahren.
Fragen an Sie
Sie suchen einen Rechtsanwalt, der komplizierte Sachverhalte auf den Punkt bringt?
Sie suchen einen Rechtsanwalt, der juristische Themen für Sie „übersetzt“-?
Sie suchen einen Rechtsanwalt, der Sie mit dem juristischen Sachverhalt nicht allein lässt, sondern Ihnen eine klare
Handlungsempfehlung gibt?
Sie suchen einen Rechtsanwalt, der Ihnen nicht ständig erzählt, was alles nicht geht, sondern Ihnen auch 1x ungewöhnliche
Lösungswege aufzeigt?
Man kann alle Leute einige Zeit,
einige Leute alle Zeit,
aber nicht alle Leute die ganze
Zeit
zum Narren halten.
(Abraham Lincoln,
16. Präsident der U.S.A.)