Der Anwalt
Lebenslauf Ich bin im September 1969 in Berlin geboren und habe von 1988 bis 1993 an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaft studiert. Anschließend absolvierte ich von 1995 – 1997 das Referendariat im Kammergerichtsbezirk Berlin mit Ausbildungsstationen in Potsdam und in Köln. Bereits während des Studiums erledigte ich in selbständiger Tätigkeit für diverse Anwalts-Notariate in Berlin die Zuarbeit zwecks Aufarbeitung des DDR-Grundstücks- und Vermögens(un)rechts. Dabei habe ich unterstützende Tätigkeiten für Immobilien-Investoren bei der rechtlichen Beplanung von Einfamilienhaus-Grundstücken bis zu Großprojekten mit über 1.000 Wohneinheiten, damals insbesondere bei der vermögensrechtlichen Rückverfolgung, Grundstücksverwertung und Bauleitplanung, ausgeübt.
Fachgebiete Seit April 1997 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen – und praktiziere seitdem überwiegend in den Bereichen des BAU- und MIETRECHTS bzw. in allen Rechtsbereichen “rund um die Immobilie“: - vom Kauf (bspw. Prüfung der Kaufverträge und der Finanzierungsangebote), - über den Bau (z.B. Durchsetzung der Baugenehmigung, Prüfung der Bauverträge zur Vermeidung von Mängeln, hier insbesondere bezogen auf Keller + Dach), - bis zur Vermietung (bzw. Entmietung) bzw. Verpachtung - und zum späteren Verkauf bzw. zur Verwertung (z.B. Übertragung in vermögensverwaltende Gesellschaften, strukturierte Vererbung unter Ausnutzung der Freibeträge, etc.). Daneben bearbeite ich erfolgreich auch Mandate im Verwaltungsrecht (z.B. im öffentlichen Baurecht) sowie im Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsrecht. Ab & an nehme ich auch Mandate im (Wirtschafts-)Strafrecht an. Ich vertrete Sie an allen Gerichten, republikweit – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes (BGH). Sollte Ihr Fall 1x nicht zu meinen Kerngebieten “passen“, bestehen fachgebietsübergreifend seit Jahrzehnten gewachsene Kooperationen zu anderen Kanzleien. Dies gilt auch für den Fall, dass es zu einer Revision zum BGH kommen sollte; hier bestehen Kooperationen zu zwei am BGH zugelassenen Rechtsanwälten.
Anwalt für Aufklärung Seit Ausbruch der sog. CORONA-Krise engagiere ich mich gegen den dysfunktionalen Maßnahmenstaat – und für die Wiederherstellung des Rechtsstaates auf Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des § 92 StGB und den Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft. Seit Herbst 2021 bin ich aus diesem Grund Mitglied in dem Verein der “ANWÄLTE FÜR AUFKLÄRUNG“: https://afaev.de/ Insoweit übernehme ich auch Mandate im Versammlungsrecht, begleite Normenkontrollklagen gegen CORONA-Verordnungen und leiste Unterstützung in familienrechtlichen Verfahren.
Fragen an Sie Sie suchen einen Rechtsanwalt, der komplizierte Sachverhalte auf den Punkt bringt? Sie suchen einen Rechtsanwalt, der juristische Themen für Sie „übersetzt“-? Sie suchen einen Rechtsanwalt, der Sie mit dem juristischen Sachverhalt nicht allein lässt, sondern Ihnen eine klare Handlungsempfehlung gibt? Sie suchen einen Rechtsanwalt, der Ihnen nicht ständig erzählt, was alles nicht geht, sondern Ihnen auch 1x ungewöhnliche Lösungswege aufzeigt?
Man kann alle Leute einige Zeit, einige Leute alle Zeit, aber nicht alle Leute die ganze Zeit zum Narren halten. (Abraham Lincoln, 16. Präsident der U.S.A.)